Zusatzscheinwerfer

Wann darf man Nebelscheinwerfer einschalten? Regeln der StVO und häufige Irrtümer

By Agri Lighting team Published 9 min read

Wann Nebelscheinwerfer erlaubt sind: Regeln und häufige Irrtümer
In this guide
  1. Die deutsche Regel: Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung
  2. Was StVO und StVZO zu Nebelleuchten sagen
  3. Darf man Nebelleuchten bei Regen oder Schnee benutzen
  4. Warum Sie Nebelleuchten ausschalten müssen, sobald die Sicht besser wird
  5. So erkennen Sie die Kontrollleuchten der Nebelleuchten
  6. Ahndung bei falscher Benutzung der Nebelleuchten
  7. Nebelleuchten an Traktoren und landwirtschaftlichen Fahrzeugen
  8. Häufige Irrtümer bei Nebelleuchten
  9. Kurzübersicht: Die Regeln für Nebelleuchten auf einen Blick

In Deutschland dürfen Nebelscheinwerfer nur benutzt werden, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen erheblich behindert ist. Die Nebelschlussleuchte ist noch strenger geregelt: Sie darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt. So steht es in § 17 Abs. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Wer Regeln aus anderen Ländern kennt, sollte sie hier vergessen, denn die deutsche Regelung unterscheidet klar zwischen vorderen Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte. Dieser Ratgeber erklärt die deutsche Regel, was sie bei Regen und Schnee bedeutet, warum Nebelleuchten ausgeschaltet werden müssen, sobald sich der Nebel lichtet, die Kontrollleuchten im Armaturenbrett, wie Verstöße geahndet werden und wie die Regeln für Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge gelten.

Die deutsche Regel: Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung

§ 17 Abs. 3 StVO sagt sinngemäß: Behindern Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nebelscheinwerfer dürfen nur in diesen Fällen benutzt werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt.

In der Regel stecken drei Punkte. Erheblich behinderte Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen bedeutet: Vordere Nebelscheinwerfer dürfen eingeschaltet werden. Sichtweite unter 50 m durch Nebel bedeutet: Auch die Nebelschlussleuchte darf eingeschaltet werden. In allen anderen Fällen bleiben die Nebelleuchten aus. Der Fahrer entscheidet anhand dessen, was er vor sich sieht.

Für die Nebelschlussleuchte nennt die StVO eine konkrete Grenze. Eine praktische Hilfe sind die Leitpfosten am Straßenrand, die auf Landstraßen in der Regel im Abstand von 50 m stehen: Können Sie den nächsten Leitpfosten nicht mehr erkennen, liegt die Sichtweite unter 50 m. Dann gilt nach § 3 Abs. 1 StVO zugleich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Leichter Dunst oder einzelne Nebelfelder, bei denen Sie die Straße vor sich gut überblicken, rechtfertigen keine Nebelschlussleuchte.

Der Grund ist überall derselbe. Bei dichtem Nebel kann die Sichtweite unter den Anhalteweg fallen, und andere Fahrer brauchen jede Chance, Sie zu sehen. Außerhalb dieser Bedingungen verursachen Nebelleuchten mehr Probleme, als sie lösen.

Einen Überblick über die Zusatzbeleuchtung insgesamt bieten die Beiträge Nebelscheinwerfer erklärt und Nebelscheinwerfer, Tagfahrlicht und Zusatzscheinwerfer.

Was StVO und StVZO zu Nebelleuchten sagen

Den Gebrauch der Nebelleuchten regelt die StVO in § 17 (Beleuchtung) und § 3 (Geschwindigkeit bei schlechter Sicht). Ausrüstung, Lichtfarbe und Anbau regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Beide gelten für alle Verkehrsteilnehmer, auch für Landwirte, Lohnunternehmer und Fahrer landwirtschaftlicher Fahrzeuge.

Bei Nebel ist mit Abblendlicht zu fahren, zusammen mit den Nebelscheinwerfern, wenn die Sicht erheblich behindert ist. Passen Sie die Geschwindigkeit an die Sichtweite an und halten Sie ausreichend Abstand zum Vorausfahrenden.

Aus den deutschen Vorschriften ergeben sich drei Pflichten. Bei Nebel mit Abblendlicht fahren. Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung und die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel einschalten. Nebelleuchten ausschalten, sobald sich die Sicht bessert.

Wenn Sie den genauen Wortlaut brauchen, lesen Sie die aktuelle Fassung von StVO und StVZO. Die Darstellung hier ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Zu den zugrunde liegenden Vorschriften siehe die Beleuchtungsvorschriften und Vorschriftsmäßige Traktorbeleuchtung.

Darf man Nebelleuchten bei Regen oder Schnee benutzen

Schneefall und Regen sind in § 17 Abs. 3 StVO ausdrücklich genannt. Vordere Nebelscheinwerfer dürfen also auch bei Schneefall oder Regen eingeschaltet werden, aber nur, wenn die Sicht dadurch erheblich behindert ist. Die Nebelschlussleuchte dagegen ist nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m erlaubt, nicht bei Regen oder Schnee.

Ausschlaggebend ist die tatsächliche Sichtbehinderung, nicht wie trüb sich der Tag anfühlt. Ein nasser Novemberabend auf der Kreisstraße, so ungemütlich er sein mag, ist für sich genommen noch keine erhebliche Sichtbehinderung.

Drei Situationen zeigen die Regel in der Praxis. Leichter Nieselregen auf dem Weg zum Landhandel: Nebelleuchten bleiben aus. Dichter Schneefall, der die Sicht erheblich einschränkt: Vordere Nebelscheinwerfer dürfen an, die Nebelschlussleuchte bleibt aus. Dichter Nebel, in dem der nächste Leitpfosten nicht mehr zu sehen ist: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte dürfen an, und es gilt höchstens 50 km/h.

Ein häufiger Fehler ist, die Nebelschlussleuchte bei Dauerregen einzuschalten, um „besser gesehen zu werden“. Das ist nicht erlaubt. Die Nebelschlussleuchte erzeugt 150 bis 300 Candela rotes Licht, hell genug, um die Bremsleuchten für den Hintermann zu überdecken. Bei Regen sind Abblendlicht und Schlussleuchten die richtige Beleuchtung.

Technische Details zur Nebelschlussleuchte finden Sie im Beitrag Nebelschlussleuchten: Vorschriften und Anbau.

Warum Sie Nebelleuchten ausschalten müssen, sobald die Sicht besser wird

Die Vorschrift ist eindeutig: Außerhalb der genannten Bedingungen bleiben die Nebelleuchten aus. Nebel lichtet sich stellenweise, und wer die Nebelleuchten auch auf klaren Abschnitten anlässt, verstößt gegen die Regel und gefährdet andere.

Bleibt die Nebelschlussleuchte bei klarer Sicht an, entstehen drei Probleme. Der Hintermann kann Bremsleuchten und Nebelschlussleuchte nicht unterscheiden, weil die Nebelschlussleuchte 150 bis 300 Candela erzeugt, die Bremsleuchte 60 bis 185 Candela. Der Hintermann wird vom intensiven roten Licht geblendet, was seine Reaktion verlangsamt. Und der Vorausfahrende nutzt eine Leuchte außerhalb der erlaubten Bedingungen.

Bleiben die vorderen Nebelscheinwerfer bei klarer Sicht an, entstehen zwei Probleme. Der Gegenverkehr wird vom breiten, tief angebrachten Lichtbündel geblendet. Und das Lichtbild der Scheinwerfer wird unruhig, weil der Nebelscheinwerfer Licht unterhalb der Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichts hinzufügt und so dessen Wirkung untergräbt.

Bei wechselndem Nebel sollten Sie die Bedingungen alle 30 bis 60 Sekunden neu beurteilen. Nebel in Tälern und Niederungen kann sich in Sekunden auflösen. Die Regel lässt kein „Vielleicht brauche ich sie gleich wieder“ zu. Nebelleuchten aus, wenn sich der Nebel lichtet, und erst wieder an, wenn er sich erneut verdichtet.

So erkennen Sie die Kontrollleuchten der Nebelleuchten

Fahrzeuge zeigen den Zustand der Nebelleuchten mit zwei unterschiedlichen Symbolen im Armaturenbrett an. Das Symbol für die vorderen Nebelscheinwerfer ist grün und zeigt einen Scheinwerfer mit nach links gerichteten Lichtstrahlen, die von einer Wellenlinie durchkreuzt werden. Das Symbol für die Nebelschlussleuchte ist gelb oder orange und zeigt eine Leuchte mit nach rechts gerichteten, waagerechten Lichtstrahlen, ebenfalls mit Wellenlinie. Die Wellenlinie steht für den Nebel, der das Licht durchschneidet.

Drei Merkmale unterscheiden die beiden Symbole. Die Farbe: grün für vorne, gelb oder orange für hinten. Die Richtung: Beim vorderen Symbol zeigen die Lichtstrahlen nach links, beim hinteren nach rechts. Die Lichtstrahlen: vorne schräg nach unten geneigt, hinten waagerecht.

Die Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte ist nach den Anbauvorschriften für lichttechnische Einrichtungen vorgeschrieben: Jedes Fahrzeug mit Nebelschlussleuchte muss eine gelbe Kontrollleuchte haben, die der Fahrer sehen kann. Sie erlischt erst, wenn die Nebelschlussleuchte ausgeschaltet wird. Sie soll den Fahrer daran erinnern, dass die Nebelschlussleuchte an ist, denn das wird nach dem Ende des Nebels leicht vergessen.

Für die vorderen Nebelscheinwerfer gilt dieselbe Logik. Die meisten Fahrzeuge haben eine grüne Kontrollleuchte, die bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern leuchtet, und die meisten Hersteller bauen sie serienmäßig ein.

Prüfen Sie beide Kontrollleuchten jedes Mal, wenn Sie den Lichtschalter betätigen. Ein Blick aufs Armaturenbrett zeigt, welche Leuchten an und welche aus sind.

Ahndung bei falscher Benutzung der Nebelleuchten

Die falsche Benutzung von Nebelscheinwerfern und Nebelschlussleuchte ist eine Ordnungswidrigkeit und wird von der Polizei kontrolliert. Sie wird nach dem Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld geahndet; werden andere dadurch behindert oder gefährdet, fällt die Ahndung höher aus. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie dem geltenden Bußgeldkatalog.

Führt die falsche Benutzung zur Blendung anderer oder trägt sie zu einem Unfall bei, können weitergehende Folgen drohen, bis hin zu Fragen der Mithaftung. Auch defekte Leuchten zählen: Vordere Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben, aber sind sie verbaut, müssen sie funktionieren. Defekte lichttechnische Einrichtungen werden bei der Hauptuntersuchung als Mangel festgestellt.

Wer werkseitig verbaute Leuchten eigenmächtig entfernt oder verändert, riskiert außerdem Probleme mit der Betriebserlaubnis. Das Abbauen ist also keine Lösung.

Die Polizei führt Beleuchtungskontrollen durch, und ein Fahrer mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fällt in einer klaren Nacht schon von weitem auf. Rechnen Sie im Herbst und Winter mit mehr Aufmerksamkeit, wenn Nebel und kurze Tage zusammenkommen.

Zum rechtlichen Rahmen insgesamt siehe Vorschriften zur Traktorbeleuchtung.

Nebelleuchten an Traktoren und landwirtschaftlichen Fahrzeugen

Die Regeln für Nebelleuchten gelten genauso für Traktoren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und landwirtschaftliche Anhänger auf öffentlichen Straßen. Was für den Pkw-Fahrer gilt, gilt auch für den Traktorfahrer.

Für Traktoren gelten drei besondere Punkte. Die vorgeschriebene Beleuchtung (Begrenzungsleuchten, Scheinwerfer, Schlussleuchten, Bremsleuchten, Blinker, Kennzeichenbeleuchtung und je nach Fahrzeug weitere Einrichtungen) muss vorhanden und funktionsfähig sein; Nebelleuchten kommen hinzu und ersetzen davon nichts. Jede verbaute Nebelleuchte muss funktionieren. Und eine gelbe Rundumleuchte ist dort zu nutzen, wo sie für das Gespann vorgeschrieben ist oder eine Warnung erforderlich ist, mit oder ohne Nebel.

Vordere Nebelscheinwerfer sind an Traktoren freiwillig. Sind sie verbaut, müssen sie weiß oder hellgelb leuchten, eine Bauartgenehmigung nach ECE R19 haben und nach den Anbauvorschriften angebracht sein (in der Regel paarweise, symmetrisch und in einer Höhe von etwa 250 mm bis 800 mm über dem Boden).

Traktorfahrer müssen bei Nebel noch mehr aufpassen als die meisten Pkw-Fahrer. Ein langsamer Traktor auf einer Landstraße, auf der Pkw bis zu 100 km/h fahren dürfen, läuft bei Nebel ernsthaft Gefahr, von hinten aufgefahren zu werden. Abblendlicht, Schlussleuchten, gegebenenfalls die Rundumleuchte und bei Sichtweite unter 50 m die Nebelschlussleuchte helfen. Breite Geräte wie Feldspritzen, Mähwerke und Ballenpressen brauchen eine gut sichtbare Heckbeleuchtung, und verdeckt ein Anbaugerät die Leuchten des Traktors, ist ein Leuchtenträger anzubringen.

Typische Fehler mit Nebelleuchten am Traktor entsprechen denen am Pkw. Die Nebelschlussleuchte bleibt nach einer Straßenfahrt bei klarer Sicht an. Vordere Nebelscheinwerfer werden auf der Straße als behelfsmäßige Arbeitsscheinwerfer genutzt (Arbeitsscheinwerfer dürfen während der Fahrt im Straßenverkehr ohnehin nicht eingeschaltet sein). Die Nebelschlussleuchte am Anhänger ist an den Standlichtkreis angeschlossen und leuchtet deshalb jedes Mal mit dem Standlicht.

Zu den speziellen Vorschriften für Traktoren siehe Vorschriftsmäßige Traktorbeleuchtung und Beleuchtung landwirtschaftlicher Anhänger.

Häufige Irrtümer bei Nebelleuchten

Fünf Irrtümer verursachen die meisten Probleme. Jeder ist rechtlich, sicherheitstechnisch oder in beiderlei Hinsicht falsch.

Irrtum 1. „Die Nebelschlussleuchte hilft mir, bei Regen gesehen zu werden.“ Falsch. Die Nebelschlussleuchte ist nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m erlaubt. Sie überdeckt die Bremsleuchten, und vordere Nebelscheinwerfer blenden bei normalem Regen den Gegenverkehr. Fahren Sie mit Abblendlicht.

Irrtum 2. „Nebelscheinwerfer ersetzen bei Nebel das Abblendlicht.“ Falsch. Der Nebelscheinwerfer ergänzt das Abblendlicht, er ersetzt es nicht. Die StVO schreibt bei erheblicher Sichtbehinderung Abblendlicht vor, und nach den Anbauvorschriften dürfen Nebelscheinwerfer nur zusammen mit Abblend- oder Fernlicht oder zumindest mit Begrenzungsleuchten betrieben werden.

Irrtum 3. „Die Nebelschlussleuchte ist wie eine Bremsleuchte, je heller, desto besser.“ Falsch. Bei klarer Sicht überdeckt die Nebelschlussleuchte die Bremsleuchten. Der Hintermann erkennt das Bremslicht neben der helleren Nebelschlussleuchte nicht, und genau deshalb ist ihr Gebrauch auf dichten Nebel beschränkt.

Irrtum 4. „Nachts darf ich die Nebelleuchten für mehr Sicht einschalten.“ Falsch. Eine klare Nacht ist keine erhebliche Sichtbehinderung. Bei klarer Sicht sind Scheinwerfer und Schlussleuchten die richtige Beleuchtung.

Irrtum 5. „Mit Anhänger darf die Nebelschlussleuchte bei starkem Regen anbleiben.“ Falsch. Die Regel gilt mit Anhänger genauso wie ohne. Für die Nebelschlussleuchte am Anhänger gilt dasselbe wie für die am Traktor.

Der Grundsatz ist einfach: Nebelleuchten sind Hilfsmittel für erheblich behinderte Sicht, die Nebelschlussleuchte nur für dichten Nebel. Außerhalb dieser Bedingungen haben sie keine Berechtigung.

Kurzübersicht: Die Regeln für Nebelleuchten auf einen Blick

Die deutschen Regeln für Nebelleuchten lassen sich in sieben Punkten zusammenfassen.

Wann erlaubt: Vordere Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen; Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel.

Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 3 StVO (Gebrauch), § 3 Abs. 1 StVO (höchstens 50 km/h bei Sichtweite unter 50 m), StVZO (Ausrüstung und Anbau).

Regen: Vordere Nebelscheinwerfer nur bei erheblicher Sichtbehinderung, Nebelschlussleuchte nie. Sonst Abblendlicht.

Ausschalten: Sobald die Bedingungen nicht mehr vorliegen, müssen die Nebelleuchten aus.

Kontrollleuchten: Grün für vordere Nebelscheinwerfer, gelb oder orange für die Nebelschlussleuchte. Beide Symbole zeigen eine Wellenlinie.

Ahndung: Ordnungswidrigkeit mit Verwarnungsgeld nach dem Bußgeldkatalog, höher bei Behinderung oder Gefährdung. Defekte verbaute Leuchten werden bei der Hauptuntersuchung beanstandet.

Traktoren und landwirtschaftliche Fahrzeuge: Es gelten dieselben Regeln, zusätzlich zur vorgeschriebenen Beleuchtung und, wo erforderlich, der gelben Rundumleuchte.

Zur Auswahl von Nebelscheinwerfern siehe Nebelscheinwerfer erklärt und die Hinweise zur Nebelschlussleuchte unter Vorschriften für Nebelschlussleuchten. Aktuelle Nebelscheinwerfer finden Sie in der Kategorie Zusatzbeleuchtung bei Agri Lighting.

AL

Written by the Agri Lighting team

Agri Lighting is an independent UK tractor lighting specialist based in Lincolnshire, from a parts business that has supplied farms, contractors and dealers since 1996. Our guides are written from the questions our counter and phone staff answer every week. Something not covered? Call +44 1522 440522 or email [email protected].